Studienverlauf

Das Jurastudium mit Abschluss Staatsexamen teilt sich in das Grund-, Haupt- und das Schwerpunktstudium mit einer Regelstudienzeit von 10 Semestern. Eine grobe Übersicht zum Studienverlauf findet ihr auf der Seite des Fachbereichs, einen etwas detaillierten Überblick möchten wir euch im Folgenden geben. Zur besseren Orientierung haben wir euch hier auch einmal das seit 2023 neu geltende JAPG sowie die Prüfungsordnung verlinkt.

Am FB6 der Uni Bremen gibt es außerdem auch Jura im Komplementärfach. Sollten hier Fragen auftreten, fühlt euch frei, euch ebenfalls an uns zu wenden!

 

Grundstudium & Zwischenprüfungen

Die Zwischenprüfungen („kleine Scheine“) finden im Anschluss an das Grundstudium am Ende des zweiten Semesters statt. Die Prüfungen bestehen aus jeweils einer Klausur im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie in Grundlagen des Rechts. Die Note im Grundlagenmodul wird dabei mit der Hausarbeit im Modul Methoden verrechnet, die bereits am Ende des ersten Semesters geschrieben wird.

Für jede Klausur hast du insgesamt drei Versuche. Der erste ist im Juli, der zweite im September und der dritte im darauffolgenden Februar. Solltest du ein Modul auch im dritten Versuch nicht bestehen, endet das Studium leider an dieser Stelle.

 

Hauptstudium 

Das Hauptstudium schließt an das Grundstudium an. Hier hast du Leistungsnachweise („große Scheine“) in den Modulen Zivilrecht II, III & IV, Öffentliches Recht II, III & IV, sowie Strafrecht II & III erbringen. Außerdem musst du zusätzliche Studienleistungen erbringen, die unten ausführlich erklärt werden. 

Für die Klausuren und Hausarbeiten im Hauptstudium hast du beliebig viele Versuche. Du musst dich also nicht zwingend für den 1. Versuch anmelden, sondern kannst auch erst den 2. antreten. Verbesserungsversuche hast du allerdings nicht, d.h., wenn du eine Klausur bestanden hast, kannst du sie nicht nochmal schreiben, um eine bessere Note zu bekommen.

Die Klausuren und Hausarbeiten im Hauptstudium kannst du übrigens in beliebiger Reihenfolge schreiben.  

 

Zusätzliche Studienleistungen 

Neben den Klausuren und Hausarbeiten im Grund- und Hauptstudium musst du in deinem Jurastudium weitere Prüfungsleistungen erbringen:

  • Fremdsprachennachweis:
    Gem. § 26 PO musst du einen Englischnachweis erbringen. Die Kurse hierfür werden vom Sprachenzentrum (FZHB) angeboten und sind kostenlos; die Infos und der Link zum Anmelden findest du in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung auf Stud.IP. Die Kurse sind schnell ausgebucht, weswegen sich eine frühe Anmeldung lohnt! Du kannst den Nachweis nicht nur durch den Kurs vom SZHB erbringen, sondern auch durch den Besuch einer englischsprachigen Lehrveranstaltung. Veranstaltungen, die hierfür geeignet sind, findest du auf Stud.IP im Vorlesungsverzeichnis unter “Kurse zum Erwerb von fremdsprachigen Kompetenzen”.
  • Schlüsselqualifikationen
    Du musst zwei Schlüsselqualifikationen erwerben: eine nach § 27 PO und eine nach § 31 Abs. 2 Nr. 5 PO. Schlüsselqualis findest du im Vorlesungsverzeichnis auf Stud.IP unter “Kurse zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen”. In der Modulbeschreibung steht dann, ob die angebotenen Kurse eine Schlüsselqualli nach § 27 oder § 31 PO sind (meistens sind sie beides).Du kannst natürlich auch mehr als die geforderten zwei Schlüsselqualifikationen machen; es lohnt sich auch! Bei vier abgelegten Schlüsselqualifikationen erhältst du das Zertifikat “Bremer Schlüssel-Qualifikationen”.
    So funktionierts: Auf Pabo kannst du dir nur zwei Schlüsselqualifikationen eintragen lassen. Aus diesem Grund musst du dir von der jeweiligen Lehrperson einen Nachweis über das Bestehen der weiteren Schlüsselqualifikation geben lassen. Diese reichst du dann bei der Fachbereichsverwaltung (Frau Erkens) ein. Dir wird dann das Zertifikat ausgestellt und die zusätzlichen Kurse werden auf Pabo nachgetragen. Weitere Infos zum Zertifikat findest du hier. 
  • Grundlagenschein
    Der Grundlagenschein ist ein Seminarschein aus dem Bereich Grundlagen des Rechts. Er muss eigentlich erst im Rahmen des Schwerpunktstudiums erbracht werden, aber was viele nicht wissen: Du kannst den Schein auch schon vorziehen und früher ablegen.
    Ob ein Modul oder eine Schlüsselquali als Grundlagenschein geeignet ist, steht in der Modulbeschreibung. Das Modul muss eine Prüfungsleistung nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 PO sein können.

 

Schwerpunktstudium 

Das Schwerpunktstudium ist der universitäre Teil des Staatsexamens. Hier setzt du dich ein Jahr lang vertieft mit einem bestimmten Themengebiet auseinander und legst am Ende deine Schwerpunktprüfung ab. In Bremen besteht die Schwerpunktprüfung aus einer einmonatigen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Note der Schwerpunktprüfung zählt zu 30 Prozent in die Examensnote. 

Aktuell kannst du zwischen folgenden Schwerpunkten wählen: 

  • Grundlagen des Rechts
  • Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht 
  • Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext 
  • Umwelt- und öffentliches Wirtschaftsrecht 
  • Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa
  • Transnational Law

Einmal im Jahr, am Tag der Lehre im Dezember, findet eine Infoveranstaltung statt, auf der alle Schwerpunkte vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Zusätzlich veranstalten wir immer im Frühjahr eine studentische Schwerpunktvorstellung, das genaue Datum geben wir über unseren Instagram-Account bekannt.

Starten mit dem Schwerpunkt kannst du zum Sommer- und zum Wintersemester. Auch die Prüfungen finden zweimal im Jahr statt: die Hausarbeit jeweils im März und September, die mündliche Prüfung jeweils im Juni und Dezember. 

Die meisten Studierenden beginnen den Schwerpunkt direkt im Anschluss an das Hauptstudium im sechsten Semester (also im Sommersemester). Andere nutzen diese Zeitpunkt, um vor der Examensvorbereitung ins Ausland zu gehen und starten dann im siebten oder achten Semester mit dem Schwerpunkt. Du kannst nach dem Hauptstudium allerdings auch direkt in die Examensvorbereitung und den Schwerpunkt erst nach dem staatlichen Teil des Examens ablegen. Die unterschiedlichen Wege zum Examen sind hier dargestellt. 

Voraussetzungen für die Zulassung zum Schwerpunktstudium:

  • Bestandene Zwischenprüfung 
  • Bestehen der Module ZivilR II & III, ÖffR II & III und StrafR II & III
  • Bestandener Englischnachweis

Das Bestehen der Module im 5. Semester ist keine Voraussetzungen für die Schwerpunktzulassung, muss aber für die Zulassung zum Examen vorgewiesen werden. Fehlt dir noch das Ergebnis einer Prüfung, die du in aktuellen Semester schreibst bzw. geschrieben hast, kannst du einen Antrag auf vorläufige Zulassung zum Schwerpunkt stellen. Aber Achtung: bei Nichtbestehen der Prüfung wird die Zulassung wieder zurückgenommen.

Weitere Infos zum Schwerpunkt und der Anmeldung (inklusive eines Merkblatts) findest du auf der Fachbereichsseite

Ablauf des Schwerpunktstudiums:

Um den Schwerpunkt erfolgreich zu bestehen und zur Schwerpunktprüfung zugelassen zu werden, musst du in den beiden Semestern insgesamt 16 Semesterwochenstunden an Veranstaltungen absolvieren. Das sind insgesamt 8 Veranstaltungen, wovon vier aus dem Pflichtbereich deines Schwerpunkts und vier aus dem Wahlpflichtbereich stammen müssen. Welche Veranstaltung eine Pflicht- und welche eine Wahlpflichtveranstaltung ist, steht in der Veranstaltungsbeschreibung auf Stud.IP. 

Gleichzeitig musst du gem. § 31 Abs. 2 PO insgesamt fünf Prüfungsleistungen erbringen: 

  1. Einen Grundlagenschein nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 PO 
    (diesen kannst du nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auch vorziehen);
  2. Einen Seminarschein nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 PO;
  3. Eine mündliche oder schriftliche Prüfungsleistung aus dem Pflichtbereich nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 PO;
  4. Eine mündliche oder schriftliche Prüfungsleistung aus dem Wahlfplichtbereich nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 PO;
  5. Eine Schlüsselqualifikation, die sich von der nach § 27 PO unterscheidet, nach § 31 Abs. 2 Nr. 5 PO 

Der Seminarschein umfasst meist, abhängig vom Schwerpunkt und der/dem Lehrenden, 20-30 Seiten. Bei der mündlichen oder schriftlichen Prüfungsleistung handelt es sich meist um ein Referat und/oder einer kurzen Ausarbeitung von 5-10 Seiten, der genaue Umfang und die genauen Anforderungen sind aber auch hier abhängig vom der/dem Lehrenden. Welchen Schein du in welcher Veranstaltung ablegen kannst, steht auch in der Veranstaltungsbeschreibung auf stud.ip. 

Die Noten aus den Scheinen zählen nicht mit in die Schwerpunktnote, die in dein Examen zählt. Du brauchst die Scheine aber, um zur Schwerpunktprüfung (also der Hausarbeit und der mündlichen Prüfung) zugelassen zu werden.