Das Jurastudium mit Abschluss Staatsexamen teilt sich in das Grund-, Haupt- und das Schwerpunktstudium mit einer Regelstudienzeit von 10 Semestern. Eine grobe Übersicht zum Studienverlauf findet ihr auf der Seite des Fachbereichs, einen etwas detaillierten Überblick möchten wir euch im Folgenden geben. Zur besseren Orientierung haben wir euch hier auch einmal das seit 2023 neu geltende JAPG sowie die Prüfungsordnung verlinkt. Bei Fragen, auch zu deinem speziellen Studienverlaufsplan, wende dich auch an Herrn Doktor Raphael Himmelskamp, dem Leiter des Studienzentrums.
Am FB6 der Uni Bremen gibt es außerdem auch Jura im Komplementärfach. Sollten hier Fragen auftreten, fühlt euch frei, euch ebenfalls an uns zu wenden!
Grundstudium & Zwischenprüfungen
Die Zwischenprüfungen („kleine Scheine“) finden im Anschluss an das Grundstudium am Ende des zweiten Semesters statt. Die Prüfungen bestehen aus jeweils einer Klausur im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht sowie in Grundlagen des Rechts. Die Note im Grundlagenmodul wird dabei mit der Hausarbeit im Modul Methoden verrechnet, die bereits am Ende des ersten Semesters geschrieben wird.
Für jede Klausur hast du insgesamt drei Versuche. Der erste ist im Juli, der zweite im September und der dritte im darauffolgenden Februar. Solltest du ein Modul auch im dritten Versuch nicht bestehen, endet das Studium leider an dieser Stelle endgültig.
Hauptstudium
Das Hauptstudium schließt an das Grundstudium an. Hier hast du Leistungsnachweise („große Scheine“) in den Modulen Zivilrecht II, III & IV, Öffentliches Recht II, III & IV, sowie Strafrecht II, III & IV erbringen. Außerdem musst du zusätzliche Studienleistungen erbringen, die unten ausführlich erklärt werden.
Für die Klausuren und Hausarbeiten im Hauptstudium hast du beliebig viele Versuche. Du musst dich also nicht zwingend für den 1. Versuch anmelden, sondern kannst auch erst den 2. antreten. Verbesserungsversuche hast du allerdings nicht, d.h., wenn du eine Klausur bestanden hast, kannst du sie nicht nochmal schreiben, um eine bessere Note zu bekommen.
Die Klausuren und Hausarbeiten im Hauptstudium kannst du übrigens in beliebiger Reihenfolge schreiben.
Zusätzliche Studienleistungen
Neben den Klausuren und Hausarbeiten im Grund- und Hauptstudium musst du in deinem Jurastudium weitere Prüfungsleistungen erbringen:
- Fremdsprachennachweis:
Gem. § 3 Abs. 5 Nr. 2 lit. f) PO 2023 musst du einen Englischnachweis erbringen. Die Kurse hierfür werden vom Sprachenzentrum (FZHB) angeboten und sind kostenlos; die Infos und der Link zum Anmelden findest du in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung auf Stud.IP. Die Kurse sind schnell ausgebucht, weswegen sich eine frühe Anmeldung lohnt! Du kannst den Nachweis nicht nur durch den Kurs vom SZHB erbringen, sondern auch durch den Besuch einer englischsprachigen Lehrveranstaltung. Veranstaltungen, die hierfür geeignet sind, findest du auf Stud.IP in der Modulsuche unter dem Suchbegriff „legal english“. - Schlüsselqualifikationen
Du musst gem. § 3 Abs. 5 Nr. 2 lit. f) PO 2023 eine Schlüsselqualifikation erwerben. Schlüsselqualis findest du im Modulverzeichnis auf Stud.IP unter “Schlüsselqualifikationen”. Du kannst natürlich auch mehr als die geforderte Schlüsselqualifikationen machen. - Der Grundlagenschein ist ein Seminarschein aus dem Bereich Grundlagen des Rechts. Er muss im Zuge des Wechsels zum Bachelor drei Mal abgelegt werden (planmäßig im ersten, zweiten und fünften Semester).
Ob ein Modul oder eine Schlüsselquali als Grundlagenschein geeignet ist, steht in der Modulbeschreibung.
Schwerpunktstudium
Das Schwerpunktstudium ist der universitäre Teil des Staatsexamens. Hier setzt du dich ein Jahr lang vertieft mit einem bestimmten Themengebiet auseinander und legst am Ende deine Schwerpunktprüfung ab. In Bremen besteht die Schwerpunktprüfung aus einer einmonatigen Hausarbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Note der Schwerpunktprüfung zählt zu 30 Prozent in die Examensnote.
Aktuell kannst du zwischen folgenden Schwerpunkten wählen:
- Grundlagen des Rechts
- Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext
- Umwelt- und öffentliches Wirtschaftsrecht
- Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa
- Transnational Law
Einmal im Jahr, am Tag der Lehre im Dezember, findet eine Infoveranstaltung statt, auf der alle Schwerpunkte vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Zusätzlich veranstalten wir immer im Frühjahr eine studentische Schwerpunktvorstellung, das genaue Datum geben wir über unseren Instagram-Account bekannt.
Starten mit dem Schwerpunkt kannst du zum Sommer- und zum Wintersemester. Auch die Prüfungen finden zweimal im Jahr statt: die Hausarbeit jeweils im März und September, die mündliche Prüfung jeweils im Juni und Dezember.
Die meisten Studierenden beginnen den Schwerpunkt direkt im Anschluss an das Hauptstudium im sechsten Semester (also im Sommersemester). Andere nutzen diese Zeitpunkt, um vor der Examensvorbereitung ins Ausland zu gehen und starten dann im siebten oder achten Semester mit dem Schwerpunkt. Du kannst nach dem Hauptstudium allerdings auch direkt in die Examensvorbereitung und den Schwerpunkt erst nach dem staatlichen Teil des Examens ablegen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung:
- Bestandene Zwischenprüfung
- Bestehen der Module ZivilR II, III & IV, ÖffR II, III & IV und StrafR II, III & IV
- Bestandenes Schwerpunktseminar (wird im Schwerpunkt angeboten)
Weitere Infos zum Schwerpunkt findest du auf der Fachbereichsseite. Bei Fragen zu spezifischen Veranstaltungen kannst du dich auch an die jeweiligen Dozent:innen wenden.
Ablauf des Schwerpunktstudiums:
Um den Schwerpunkt erfolgreich zu bestehen musst du in den beiden Semestern insgesamt 16 Semesterwochenstunden an Veranstaltungen absolvieren. Das sind insgesamt 8 Veranstaltungen, wovon vier aus dem Pflichtbereich deines Schwerpunkts, zwei aus dem Wahlpflichtbereich, ein Vertiefungsmodul und das Schwerpunktseminar sein müssen. Welche Veranstaltung eine Pflicht- und welche eine Wahlpflichtveranstaltung ist, steht in der Veranstaltungsbeschreibung auf Stud.IP.
Der Seminarschein umfasst meist, abhängig vom Schwerpunkt und der/dem Lehrenden, eine Hausarbeit im Umfang von 20-30 Seiten. Bei der mündlichen oder schriftlichen Prüfungsleistung handelt es sich meist um ein Referat und/oder einer kurzen Ausarbeitung von 5-10 Seiten, der genaue Umfang und die genauen Anforderungen sind aber auch hier abhängig vom der/dem Lehrenden. Welchen Schein du in welcher Veranstaltung ablegen kannst, steht auch in der Veranstaltungsbeschreibung auf Stud.ip oder du kannst diene Dozent:innen fragen.
Die Noten aus den Scheinen zählen nicht mit in die Schwerpunktnote, die in dein Examen zählt. Du brauchst die Scheine aber, um zur Schwerpunktprüfung (also der Hausarbeit und der mündlichen Prüfung) zugelassen zu werden. .
